Reglemente
Diese Seite bündelt die zentralen Bestimmungen, die den schulischen Rahmen definieren und im Alltag Orientierung geben. Wählen Sie den passenden Themenbereich für weiterführende Informationen und Dokumente.
Vade me cum – Geh mit mir!
Seit dem Mittelalter kennt man das Vademecum, ein Heft oder Buch, welches als unentbehrlicher Begleiter bei der Berufsausübung, auf Reisen oder auch sonst in allen Lebenslagen mitgeführt wird.
Das lateinische Wort Vademecum heisst übersetzt «geh-mit-mir».
Unser Vademecum enthält wichtige Informationen und dient als Orientierungshilfe im Schulalltag. Es steht als digitale Version zur Verfügung.
Erlasse der Kantonsschule Zug
Gesetzliche Grundlagen
Hier finden Sie Reglemente, Rechtserlasse und Gesetze (BGS), welche für die Kantonsschule Zug von Bedeutung sind:
- Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule- BGS 414.17
- Gesetz über die kantonalen Schulen - BGS 414.11
- Maturitätsanerkennungsreglement MAR - BGS 411.3
- Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug - BGS 414.131
- Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Zug - BGS 414.14
- Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen - BGS 412.113
- Schulgesetz - BGS 412.11
- Reglement betr. das Übertrittsverfahren (von der 6. Klasse der Primarschule in die 1. Klasse der Sekundarstufe I) - BGS 412. 114
- Reglement für den Eintritt in die und den Wechsel zwischen den kantonalen Mittelschulen - BGS 414.121
- Verordnung über das Schulgeld für auswärtige Schülerinnen und Schüler der Kantonsschule Zug - BGS 411.7
- Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) - BGS 414.113
- Absenzenordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule - BGS 414.164