Kosten
Welche Kosten können während der Schulzeit anfallen? Hier finden Sie eine Übersicht zu obligatorischen und möglichen zusätzlichen Ausgaben sowie Hinweise zu Zahlungsmodalitäten und Unterstützungsmöglichkeiten.
Anfallende Kosten für die Kantonsschule Zug
Es ist kein Schulgeld fällig für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern im Kanton Zug wohnen oder nachweislich den grösseren Teil des Familieneinkommens im Kanton Zug versteuern. Das Schulgeld für Auswärtige beträgt gemäss Beschluss der Zentralschweizer Bildungsdirektorenkonferenz im aktuellen Schuljahr 2025/26 für die 1. und 2. Klasse CHF 16'700.– und für die 3. bis 6. Klasse CHF 19'800.–. Die Beträge werden in zwei Raten jeweils zum Beginn des Semesters in Rechnung gestellt.
Die obligatorischen Lehrmittel erhalten unsere Schülerinnen und Schüler in der 1. bis 3. Klasse (7. bis 9. Schuljahr) kostenlos. In der 4. bis 6. Klasse müssen die Lehrmittel bezahlt werden. Für persönliche Ausdrucke und Kopien von mehr als 150 Seiten schwarz/weiss und 50 Seiten in Farbe erhalten Sie jeweils Ende Juni eine jährliche Rechnung.
Die Kosten für das übrige Unterrichtsmaterial gehen stets zu Lasten der Schülerinnen und Schülern bzw. ihrer Eltern.
Für besondere Schulanlässe wie Klassen-, Arbeits- und Projektwochen, Schul- und Studienreisen, Exkursionen, Theater-, Konzert- und Ausstellungsbesuche sowie zusätzliche Schulangebote fallen weitere Kosten an, die bitte von den Eltern zu begleichen sind.
Stipendien
Der Kanton Zug richtet unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsbeiträge aus. Diese richten sich im Wesentlichen nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern. Ausbildungsbeiträge in Form von Stipendien können Sie erst ab der 4. Klasse (10. Schuljahr; nachobligatorische Schulzeit) beantragen. Sie erhalten gerne Auskunft bei der Stipendienstelle.
Die Kantonsschule Zug besitzt eine eigene Stipendienstiftung. Sie kann in Härtefällen mit kleineren Beiträgen bei der Anschaffung von Lehrmitteln und bei den Kosten für Schulreisen, Arbeitswochen oder Studienreisen unterstützen. Auskünfte dazu erhalten Sie von dem Schulleitungsmitglied, das für Ihr Kind zuständig ist.